IGC Service Berlin

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von dem Angebot Anschriften Service, Bürodienstleistungen und die Überlassung von Geschäftsräumen, Werbung und Social Media sowie Event Marketing

 

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Anschriften Service, Bürodienstleistungen, die mietweise sowie untermietweise Nutzung und partiell Überlassung von Geschäftsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. IGC Service Berlin erbringt seine Tätigkeit ausschließlich in eigener Verantwortung; sie ist für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der von ihm eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich. Mitarbeiter der IGC Service Berlin treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch wenn diese in dessen Räumen sowie in dessen Auftrag tätig werden. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der IGC Promotion Berlin sind nicht an Weisungen des Kunden gebunden.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die IGC Service Berlin zustande.

2. Vertragspartner sind die IGC Service Berlin, Kurfürstendamm 125a, 10711 Berlin, nachfolgend IGC Service genannt, und der Kunde. Mehrere Kunden haften zusammen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Alle Ansprüche gegen die IGC Service, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IGC Service beruhen.

 

§ 3 Leistungserbringung und -durchführung Mängelhaftung

1. Die IGC Service erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen Stand der Technik.

2. Der IGC Service haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IGC Service auch bei leichter Fahrlässigkeit - in diesem Fall jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus haftet die IGC Service für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel in der Leistung unverzüglich und in Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB der IGC Service per Einschreiben anzuzeigen.

4. Nach schriftlicher Anzeige der mangelhaften Leistung an die IGC Service wird dieser geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechende Leistung vertragsgemäß zu erfüllen. Die Kosten wird der IGC Service ausschließlich in dem Fall tragen, in dem die Mängel in seiner Sphäre begründet sind.

 

§ 4 Änderungsverlangen

1. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Bis zur Entscheidung eines Änderungsantrags wird die Leistung in unveränderter Form erbracht.

2. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 5 Zahlungen

1. Die IGC Service ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der IGC Service zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des IGC Service zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils und zu diesem Zeitpunkt gültigen Mwst.

4. Rechnungen der IGC Service sind auch ohne ausgewiesenenm Fälligkeitsdatum sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Die IGC Service ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die IGC Service berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der IGC Service der eines höheren Schadens vorbehalten.

Rechnungen für Nutzungs- und Servicepauschalen sind jeweils im Voraus - einschl. der Bearbeitungskosten des abgelaufenen Monats - bis zum dritten Werktag des laufenden Monats fällig und zahlbar. Honorar Anschriften Service, Büro Service und Unternehmens Service sowie Sekretariatsarbeiten, Telefonservice-Tages-Pauschalen einschließlich der Bearbeitungs- und Portokosten, Gebühren usw. werden zweimal monatlich berechnet.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde wird der IGC Service bei Bedarf alle erforderlichen Arbeitsmittel rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen und ihm Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen beschaffen.

2. Wenn es zur Erbringung der Leistung zwingend erforderlich ist, kann die IGC Service nach gemeinsamer Vereinbarung seine Tätigkeit auch in den Räumen des Kunden ausführen. In diesem Fall wird der Kunde alle für die Durchführung der Leistungen vor Ort erforderlichen Einrichtungen, notwendigen Zutritte zu seinen Räumlichkeiten, für die von der IGC Service benannten Personen, kostenfrei und unverzüglich ermöglichen und die im Rahmen der Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugangsberechtigungen, insbesondere zu Betriebsgebäuden und Räumen sowie ggf. IT-Technik und Daten erteilen.

3. Der Kunde gewährleistet die Erreichbarkeit eines hinreichend qualifizierten und befugten Ansprechpartners.

4. Der Kunde wird der IGC Service auf Anforderung bei der Feststellung, Analyse und Beseitigung von Mängeln unterstützen bzw. hieran mitwirken. Ebenso wird der Kunde zur Vermeidung und Minderung von Schäden beitragen.

5. Soweit eine Nichterfüllung, oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Mitwirkungspflicht ursächlich dafür ist, dass die IGC Service eine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen konnte, stellt dies seitens der IGC Service keine Vertragsverletzung dar. Den dk-büroservice trifft insoweit für daraus resultierende Schäden kein Verschulden. Bei Mitverschulden gilt § 254 BGB.

6. Im Übrigen können sich weitere Mitwirkungspflichten aus den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen ergeben.

 

§ 7 Besondere Pflichten des Kunden

1. Die IGC Service ist im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers tätig. Sie ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich, dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von der IGC Service im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die die IGC Service aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.2. Auf Verlangen der IGC Service hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.

3. Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht für Handlungen jeglicher Artgenutzt werden, die strafrechtliche Bestimmungen verletzen.

 

§ 8 Datenschutz, Sicherheit

1. Die IGC Service wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Vertragspartners erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben. Dritte in diesem Sinn sind nicht Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen der IGC Service.

2. Soweit Leistungen oder deren Vorbereitung von der IGC Service oder seinen Erfüllungsgehilfen in den Betriebsstätten des Kunden durchgeführt werden, wird die IGC Service und ihrer Erfüllungsgehilfen mit der Betriebsordnung und den beim Vertragspartner geltenden Sicherheitsregelungen vertraut gemacht, soweit diese ihm zugänglich gemacht werden.

3. Bei der Durchführung von Leistungen in den Betriebsräumen des Kunden werden der IGC Service und ihrer Erfüllungsgehilfen im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften, den Anweisungen, der beim Vertragspartner mit der Kontrolle und Überwachung von Sicherheitsvorschriften und Regelungen befassten Einrichtungen und Mitarbeitern, Folge leisten. Ansonsten steht dem Vertragspartner kein disziplinarisches Weisungsrecht zu.

4. Unerhebliche Verstöße berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung.

5. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung der IGC Service zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden.

 

§ 9 Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, (a) die als vertraulich gekennzeichnet sind; (b) die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; (c) oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; (d) sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter/innen entsprechend zu verpflichten. Es ist ihnen untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.

2. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

 

§ 10 Geschäftszeiten

Alle Leistungen werden nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erbracht; Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der normalen Bürozeiten werden mit einem Aufschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste jedoch mit mindestens 100% berechnet.

 

§ 11 Kündigung und fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

1. Der zwischen dem Kunden und der IGC Service abgeschlossene Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar.

 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Punkt ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an IGC Service 14 Tage und mehr im Rückstand befindet.

3. Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, hat IGC Service Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für weitere drei Monate. Die Geltendmachung und der Nachweis eines eventuell höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der pauschalierte Schadenersatz ist jedoch in diesen Fällen auf den weiteren Schadenersatz anzurechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, der Auftraggeberin nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Für alle Streitigkeiten aus oder über mit der IGC Service abgeschlossenen Verträgen wird Berlin Charlottenburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit

a. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b. der Kunde Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für Leistungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.

5. Die Abtretung von Forderungen gegen die IGC Service bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der IGC Service

6. Die IGC Service kann Rechte und Pflichten aus unter Einbezug dieser AGB geschlossenen Verträgen mit dem Kunden auf Dritte übertragen. Einer Übertragung von Pflichten kann der Kunde nach Anzeige aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen zu erklären. Vertragliche Verbote der Abtretung von Forderungen der IGC Service gegenüber dem Kunden werden von der IGC Service nicht akzeptiert; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben hiervon unberührt.

 

AGB IGC Service 10/2011